Antrag auf Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren

Antrag auf Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren

Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, wie Sie bei uns zunächst die Anerkennung als Interkulturelles Zentrum und im zweiten Schritt Fördermittel beantragen können.

Grundsätze für die Anerkennung als Interkulturelles Zentrum

Neben organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen muss Ihr Zentrum die folgenden Grundsätze erfüllen:

a)    sich einsetzen, rassistische Benachteiligungen oder solche wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen,

b)    den Zielen des Integrationsgesetzes des Landes NRW, die in § 1 Nr. 1-6 und § 2 Abs. 1 nachkommen, und sich der Bewahrung der Vielfalt, wie es in dem Kölner Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft zum Ausdruck kommt, verpflichtet fühlen,

c)    das von dem AK Interkulturelle Zentren in der Stadt Köln erarbeitete Leitbild in der jeweils, ggf. vorläufig, gültigen Fassung in ihrer Praxis umsetzen und

d)    sich der kulturellen Vielfalt und dem Abbau von Vorurteilen verpflichtet fühlen.

Nach der Prüfung Ihres Antrages durch das Kommunale Integrationszentrum entscheidet der Ausschuss für Soziales und Senioren nach Beteiligung des Integrationsrats über die Anerkennung.

Eine positive Entscheidung im Anerkennungsverfahren bedeutet noch keine Förderungszusage.

Finanzielle Förderung für Interkulturelle Zentren

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln und richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Dies betrifft sowohl die Höhe der Förderung als auch die Anzahl der zu fördernden Zentren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Integrationsrat entscheidet über die konkrete Mittelverteilung für die anerkannten Interkulturellen Zentren.

Die Förderung erfolgt bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen als Pauschalförderung nach gewichteten Kriterien nach den drei folgenden Förderkategorien:

Kategorie

Größeres Zentrum

Fördersumme 24.289 €

Kategorie

Mittleres Zentrum

Fördersumme  10.807 €

Kategorie

Kleines Zentrum

Fördersumme  5.457 €

 Die Einstufung in die jeweilige Kategorie übernehmen wir nach einer       Gesamtbeurteilung Ihrer Angaben zu der Ausrichtung und den Angeboten   Ihres Zentrums gemäß der in Anlage 2 festgelegten Kriterien. Auch bei Erfüllung   einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal,   Vernetzung) ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich.

Ihr Interkulturelles Zentrum legt uns bis zum 15. November eines Jahres seinen Antrag auf Förderung für das darauffolgende Kalenderjahr vor. Dazu stellen wir Ihnen Antragsdokumente zur Verfügung.

Auf Grundlage der einzureichenden jährlichen Sachberichte und Verwendungsnachweise prüfen wir bei den Interkulturellen Zentren die

  • Ausrichtung
  • Inhaltliche Arbeit und
  • Entwicklungen im Hinblick auf die Struktur von Nutzer*innen

Unser Ziel ist es damit die Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und gegebenenfalls die Weiterentwicklung oder Anpassung der Angebote zu überprüfen.

Außerdem wollen wir damit die Selbsteinschätzung der Zentren anregen und die Erarbeitung einer Zukunftsperspektive in der Arbeit der Zentren gefördert werden.

Hier finden Sie die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren.

Anlagen zur Richtlinie:  1909-2019-1-Anlage-1-Auszug-aus-dem-Leitbild-der-Interkulturellen-Zent....pdf

1909-2019-1-Anlage-2-Selbstverpflichtungserklaerung-zu-Vielfalt-und-In....pdf

1909-2019-1-Anlage-3-Kriterien-Einstufung.pdf

Neu: Hier finden Sie den Film  „Wie wird eine Organisation anerkanntes Interkulturelles Zentrum Köln?“

Wie kann man einen Antrag stellen?

Wir stellen Ihnen hier ein sicheres Online-Formular und einen Link bereit, mit dem Sie Ihren Antrag anfordern können.

Sie können sich bei Fragen auch gerne direkt an uns wenden!

Ihre Ansprechpartnerin

Britta Hollmann Hollmann (Geschäftsführung)

Telefon: (0221) 221- 29296
E-Mail: britta.hollmann-at-stadt-koeln.de