Selbstverständnis

Integrationsräte werden in NRW für die Dauer von fünf Jahren gewählt - die letzte Wahl fand am 25. Mai 2014 - parallel zur Kommunalwahl - statt.
Wahlberechtigt waren in 2014 Kölner*innen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, sowie Kölner*innen mit Zuwanderungsgeschichte, die einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt hatten. 

Der Integrationsrat Köln setzt sich aus 22 direkt gewählten Vertreter*innen der Kölner Migrant*innen, sowie 11 vom Rat benannten Ratsmitgliedern zusammen. 

Der Integrationsrat arbeitet parlamentarisch und setzt sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe für Kölnerinnen und Kölner mit Zuwanderungsgeschichte in allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Köln ein.

Der Rat und der Integrationsrat stimmen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde ab. Der Integrationsrat kann sich darüber mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölnerinnen und Kölner mit Zuwanderungsgeschichte betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen.
Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Kölnerinnen und Kölner mit Zuwanderungsgeschichte betreffen, zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen.
Der Integrationsrat bekommt vom Rat Mittel zugewiesen, die dieser, nach der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie der Förderung der Integrationsarbeit in Köln, selbstständig vergeben kann.
Der Integrationsrat hat die Möglichkeit einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit.